Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 a S. 2 UStG für ein Denkmal der Bau- und Gartenbaukunst
Nach § 4 Nr. 20 a Umsatzsteuergesetz (UStG) sind die Umsätze folgender Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts steuerfrei: Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen (wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen), Büchereien sowie Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst. Das Gleiche gilt für die Umsätze gleichartiger Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in Satz 1 bezeichneten Einrichtungen erfüllen.
„Andere Unternehmer/innen“ im Sinne dieser Vorschrift können natürliche Personen und deren Zusammenschlüsse, juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts außer Gebietskörperschaften sein.
„Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst“ sind Bauwerke, die nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten als schützenswerte Zeugnisse der Architektur anzusehen sind.
Z.B. Kirchen, Schlösser, Burgen, Burgruinen, Parkanlagen.
Auf eine künstlerische Ausgestaltung kommt es nicht an.
Zu den Denkmälern der Gartenbaukunst gehören z.B. Parkanlagen mit künstlerischer Ausgestaltung.
Zur Prüfung der Frage, ob Sie oder Ihr/e Mandant/in gemäß § 4 Nr. 20 a S. 2 UStG die gleichen kulturellen Aufgaben wie die öffentlichen Einrichtungen gemäß § 4 Nr. 20 a S. 1 UStG erfüllen/erfüllt, tragen Sie bitte zu folgenden Punkten vor und fügen Sie Belege bei:
Angaben über die Einrichtung (Name, Geschäftsort, ggf. Mitgliederliste)
Zeitraum, für den die Bescheinigung beantragt wird/Rückwirkende Bescheinigung-entscheidend ist, seit wann die Voraussetzungen für eine Bescheinigung vorliegen/Seit wann liegen Sie oder Ihr/e Mandant/in oberhalb der Kleinunternehmergrenze?
Ggf. Nachweise über Befassung sachverständiger Dritter mit dem künstlerischen/wissenschaftlichen Wirken (Rezensionen, Auszeichnungen, Stipendien, öffentliche Förderung)
Ggf. Nachweis zur Mitwirkung in Wettbewerbsjurys oder bei der künstlerischen/wissenschaftlichen Ausbildung
Programme oder Flugblätter zum beantragten Zeitraum
Pressekritiken
Die Erfüllung „gleicher kultureller Aufgaben“ hat eine Einrichtung zur Voraussetzung, die in sächlicher und personeller Hinsicht funktionsfähig ist.
Geeignete Anhaltspunkte zur Bestimmung des Kulturauftrags – welche Kriterien erfüllen Sie oder Ihr/e Mandant/in und warum?