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Hochschulzugang

Niedersachsen setzt auf eine stärkere Bildungsbeteiligung im Hochschulbereich. So ist für beruflich Qualifizierte der Zugang zu Hochschulen und Universitäten erheblich erweitert worden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen unter dem Link Studieren ohne Abitur.

Neben einer Hochschulzugangsberechtigung müssen für bestimmte Studiengänge weitere Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, künstlerische Befähigung, Praktika etc. nachgewiesen werden. Über die konkreten Voraussetzungen informieren Sie sich bitte frühzeitig bei der Studienberatungsstelle und dem Immatrikulationsamt (bzw. Studierendensekretariat) der gewünschten Hochschule. Beachten Sie bitte, dass die Bewerbungsfrist für die künstlerische Befähigungsprüfung in der Regel ein halbes Jahr vor Studienbeginn liegt.

Die Zugangsvoraussetzungen für weiterführende und konsekutive Masterstudiengänge sind in den Zugangs-/Zulassungsordnungen der Hochschulen geregelt.

Entscheidend für eine höhere Bildungsbeteiligung im Hochschulbereich ist aber das umfangreiche und attraktive Studienangebot der niedersächsischen Universitäten und Hochschulen. Denn gute Studienbedingungen und interessante Berufsperspektiven sind immer noch die beste Werbung für ein Studium. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche neue Studiengänge entwickelt worden, die teilweise eine spezielle Vorbildung erfordern.

In den zulassungsbeschränkten Studiengängen wird eine Auswahl unter den Studienbewerberinnen und -bewerbern durchgeführt.

Bildrechte: MWK
Link zum Niedersächsischen Hochschulgesetz

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