Stiftungshochschule
Mit der im Juni 2002 verabschiedeten Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Hochschulen in die Trägerschaft von Stiftungen des öffentlichen Rechts überführt werden können.
Diese Umstellung bedeutet, dass von Stiftungen getragene Hochschulen rechtlich völlig eigenständige Institutionen und nicht mehr staatliche Anstalten oder nachgeordnete Behörden sind. Die Studierenden und Beschäftigten können sich mit einer Stiftungshochschule besser identifizieren. Mittel- und langfristig kann etwa durch Spenden von Ehemaligen das Stiftungsvermögen erhöht werden.
Die mit dem Übergang der Hochschule in die Trägerschaft einer Stiftung verbundene Entstaatlichung ist nicht mit einer Privatisierung gleichzusetzen. Denn das Land wird weiterhin für Forschung und Lehre verantwortlich sein: Der Löwenanteil der Mittel für die Hochschulen wird auch in Zukunft aus dem Steuersäckel kommen.
Das Verhältnis Staat – Stiftung – Hochschule
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Die Stiftung ist Eigentümerin der von der Hochschule benötigten Gebäude und Grundstücke. Sie soll durch ihr Vermögen einen dauerhaften, zunehmend wachsenden Beitrag zur Finanzierung der Hochschule leisten. Die Stiftung ist Trägerin der Hochschule.
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Die Hochschule erhält mehr Autonomie vom Staat. Sie gibt sich in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung eine Verfassung und erbringt ihre Aufgaben in Forschung und Lehre weitgehend eigenverantwortlich.
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Für Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung wird mit dem Stiftungsrat ein neues Organ geschaffen, das externen Sachverstand für die Wissenschaft nutzbar macht. Die Regeln für das Stiftungsvermögen schaffen die Voraussetzungen für mehr Effizienz in den Hochschulen und mobilisieren zusätzliches privates Kapital.
Bisher sechs Stiftungshochschulen
Zum 1. Januar 2003 sind die Universitäten Göttingen, Hildesheim und Lüneburg, die Tierärztliche Hochschule Hannover, die Hochschule Osnabrück sowie seit dem 1. Januar 2024 die Universität Hannover in die Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Stiftungen überführt worden.
VORIS-Links
Die Verordnungen über die Stiftungshochschulen in Niedersachsen finden Sie im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS).
- Verordnung über die Errichtung der Stiftung „Georg-August-Universität Göttingen“
- Verordnung über die „Stiftung Fachhochschule Osnabrück“
- Verordnung über die „Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover“
- Verordnung über die „Stiftung Universität Hildesheim“
- Verordnung über die Stiftung „Universität Lüneburg“
- Stiftung Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Stiftungshochschule Universität Göttingen