Wolfenbütteler Prinzenpalais wird barrierefrei
75.000 Euro für Barrierefreiheit und Restaurierung Festsaal
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) stellt für die Erstellung der denkmalgerechten Barrierefreiheit sowie die Restaurierung des Festsaals im Wolfenbütteler Prinzenpalais bis zu 75.000 Euro zur Verfügung.
„Das Wolfenbütteler Prinzenpalais ist ein wichtiges Baudenkmal. Mit dieser Förderung tragen wir durch die Herstellung von mehr Barrierefreiheit zu einer weiteren Öffnung bei“, sagt Gabriele Heinen-Kljajić, Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur.
Die Kulturinitiative TonArt e.V. aus Wolfenbüttel hatte sich in einem Schreiben an das Kulturministerium mit der Bitte um Förderung gewandt. „Wir begrüßen die erneute Förderung unseres Projektes sehr, das sich zum Ziel gesetzt hat, das Wolfenbütteler Prinzenpalais zu restaurieren und als Kulturzentrum in neuem Glanz einer breiten Öffentlichkeit zu öffnen. Ein wichtiges Anliegen ist uns die Barrierefreiheit. Deswegen freuen wir uns, dass mit dieser erneuten Unterstützung durch das MWK ein wichtiger Impuls zur zeitnahen Realisierung dieser anspruchsvollen Baumaßnahme gesetzt wird", so Dr. Ulrich Thiele und Meike Buck für die Kulturinitiative TonArt.
Das Prinzenpalais ist ein Kulturdenkmal gemäß des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Es besteht aus einem historisch gewachsenen Gebäudekomplex. Im Kern befindet sich ein großes Hofbeamtenhaus aus der Zeit um 1600. Im Jahr 1731 wurde es vom Baumeister Hermann Korb für den Erbprinzen umgebaut. Dabei wurde die Hauptfassade neugestaltet, ein repräsentatives Treppenhaus eingebaut und der sogenannten Saalflügel zur Brauergildenstrasse hin errichtet. Sowohl im historischen Saal als auch im Treppenhaus und in etlichen der sonstigen Räume sind die historischen Bemalungen der Wände und Decken erhalten und zeichnen deshalb das Gebäude gegenüber zahlreichen anderen der Zeit aus.
In der Vergangenheit wurden die Eigentümer bei der denkmalgerechten Fassadensanierung vom Land unterstützt, zuletzt im Jahr 2016 mit 50.000 Euro. Diese Förderung wurde auch für die Erstellung einer architektonischen Machbarkeitsstudie zur Entwicklung einer denkmalgerechten Barrierefreiheit eingesetzt. Mit der neuen Förderung kann diese jetzt umgesetzt werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.10.2017
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