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Berufungsrecht der Universität Osnabrück um weitere drei Jahre verlängert
Thümler: „Die Erfahrungen in den letzten sechs Jahren waren durchweg positiv“
Die Universität Osnabrück darf auch in den kommenden drei Jahren eigenständig über die Berufung neuer Professorinnen und Professoren entscheiden. Ein entsprechendes Schreiben händigte Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler, dem Präsidenten der Universität, Prof. Dr. Wolfgang Lücke, heute im Rahmen seines Antrittsbesuchs in Osnabrück aus.
Für die Universität Osnabrück ist es bereits die zweite Verlängerung – 2012 wurde ihr das Berufungsrecht erstmals übertragen. „Die Erfahrungen mit den von der Universität durchgeführten Berufungsverfahren in den vergangenen sechs Jahren waren durchweg positiv“, lobte Thümler. „Dass die Befugnis zur Berufung nun schon zum zweiten Mal verlängert wird, zeigt, dass die Universität Osnabrück das in sie gesetzte Vertrauen beständig erfüllt.“
Prof. Dr. Lücke betonte: „Die Universität Osnabrück wertet die Tatsache, dass ihr das Berufungsrecht erneut übertragen wird, als Vertrauensbeweis des Ministeriums gegenüber der Universität. Gleichzeitig würdigt die Universität Osnabrück das Entgegenkommen des Ministeriums als gelebte Hochschulautonomie.“
Die Möglichkeit, das Berufungsrechts einer Hochschule für drei Jahre befristet zu übertragen, gibt es in Niedersachsen seit 2007. Das Präsidium entscheidet dann im Einvernehmen mit dem Hochschulrat über die Berufungen. Neben der Universität Osnabrück verfügen mit der Leibniz Universität Hannover und der Technischen Universität Braunschweig zwei weitere niedersächsische Hochschulen in staatlicher Trägerschaft sowie die Stiftungshochschulen über dieses Recht.
Für die Universität Osnabrück ist es bereits die zweite Verlängerung – 2012 wurde ihr das Berufungsrecht erstmals übertragen. „Die Erfahrungen mit den von der Universität durchgeführten Berufungsverfahren in den vergangenen sechs Jahren waren durchweg positiv“, lobte Thümler. „Dass die Befugnis zur Berufung nun schon zum zweiten Mal verlängert wird, zeigt, dass die Universität Osnabrück das in sie gesetzte Vertrauen beständig erfüllt.“
Prof. Dr. Lücke betonte: „Die Universität Osnabrück wertet die Tatsache, dass ihr das Berufungsrecht erneut übertragen wird, als Vertrauensbeweis des Ministeriums gegenüber der Universität. Gleichzeitig würdigt die Universität Osnabrück das Entgegenkommen des Ministeriums als gelebte Hochschulautonomie.“
Die Möglichkeit, das Berufungsrechts einer Hochschule für drei Jahre befristet zu übertragen, gibt es in Niedersachsen seit 2007. Das Präsidium entscheidet dann im Einvernehmen mit dem Hochschulrat über die Berufungen. Neben der Universität Osnabrück verfügen mit der Leibniz Universität Hannover und der Technischen Universität Braunschweig zwei weitere niedersächsische Hochschulen in staatlicher Trägerschaft sowie die Stiftungshochschulen über dieses Recht.
Presseinformation vom 19.03.2018
Berufungsrecht der Universität Osnabrück um weitere drei Jahre verlängert
(PDF, 0,20 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.03.2018
Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK
Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601