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Checkliste für die barrierefreie Erstellung von Broschüren und Programmen kultureller Einrichtungen
Die von Deutschland 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention fordert für Menschen mit Behinderungen die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft. Auch der kulturelle Bereich ist insofern gefordert, Informationen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung zu stellen, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind und ihnen eine aktive Teilhabe an Kultur ermöglicht.
Zur Erreichung dieses Ziels sieht der Aktionsplan Inklusion 2021/2022 für ein barrierefreies Niedersachsen unter dem Handlungsfeld „Kultur“ unter anderem die Erarbeitung einer Checkliste für die barrierefreie Erstellung von Broschüren und Programmen kultureller Einrichtungen vor. Dabei sind barrierefreie Broschüren, Flyer und Programme Maßnahmen für eine offene, gleichberechtigte und inklusive Gesellschaft.
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Die nachstehende Handlungsempfehlung soll insbesondere kulturellen Einrichtungen dabei helfen, sowohl gedruckte Broschüren, Flyer und Programme als auch digitale Medien barrierefrei zu gestalten.