Formular Kulturelle Zusammenarbeit
Richtlinie zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit mit dem Ausland
Kultur lebt vom Austausch. Davon, die Perspektive zu wechseln und neue Blickwinkel zu eröffnen. Um die kulturellen Kontakte Niedersachsens mit dem Ausland zu vertiefen, fördert das Land Niedersachsen die kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland. Für die interkulturelle Zusammenarbeit von niedersächsischen Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen mit Partnerinnen und Partnern aus dem Ausland kann beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur eine Förderung zwischen 2.500 und 10.000 EUR beantragt werden. Durch die gemeinsame Arbeit der internationalen Partnerinnen und Partner sollen Einblick in die verschiedenen Gesellschaftsstrukturen und Kulturen ermöglicht werden.
Projektförderung
Als Teil der Kulturförderung des MWK können Zuwendungen für die Durchführung kultureller Projekte beantragt werden, die auf gegenseitigen Austausch und gemeinsames Arbeiten mit Partnerinnen und Partnern aus dem Ausland ausgerichtet und deren Konzepte von hoher Qualität sind.
Anträge auf Landesmittel für das Jahr 2024 müssen bis spätestens 04.11.2024 postalisch beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gestellt werden. Bitte senden Sie Ihren Antrag an:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 33
Postfach 261
30002 Hannover
Bitte beachten Sie die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit zwischen Niedersachen und dem Ausland.
Weitere Angaben für die Förderung Projekten der Kulturellen Zusammenarbeit mit dem Ausland in 2025 folgen in Kürze. Für 2025 ist derzeit noch keine Antragstellung möglich.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Sabine Hürthe (Tel. 0511/120-2569).