Formular Kulturelle Zusammenarbeit
Richtlinie zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit mit dem Ausland
Kultur lebt vom Austausch. Davon, die Perspektive zu wechseln und neue Blickwinkel zu eröffnen. Um die kulturellen Kontakte Niedersachsens mit dem Ausland zu vertiefen, fördert das Land Niedersachsen die kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland. Für die interkulturelle Zusammenarbeit von niedersächsischen Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen mit Partnerinnen und Partnern aus dem Ausland kann beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur eine Förderung zwischen 2.500 und 10.000 EUR beantragt werden. Durch die gemeinsame Arbeit der internationalen Partnerinnen und Partner sollen Einblick in die verschiedenen Gesellschaftsstrukturen und Kulturen ermöglicht werden.
Projektförderung
Als Teil der Kulturförderung des MWK können Zuwendungen für die Durchführung kultureller Projekte beantragt werden, die auf gegenseitigen Austausch und gemeinsames Arbeiten mit Partnerinnen und Partnern aus dem Ausland ausgerichtet und deren Konzepte von hoher Qualität sind.
Anträge auf Landesmittel für das Jahr 2025 müssen bis spätestens 31.01.2025 online eingegangen sein. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der kulturellen Zusammenarbeit mit dem Ausland (RL kulturelle Zusammenarbeit).
Die Antragstellung auf Projektförderung für das folgende Jahr ist nur über das neue NAVO-Online-Antragssystem möglich. Bitte nutzen Sie ausschließlich den folgenden Link, um zum Online-Antragssystem zu gelangen: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/9467?c=bc
Zum Verfahren: Für die Antragstellung benötigen Sie in diesem Jahr erstmals ein Bund-ID Konto. Eine Antragstellung über das Servicekonto Nds. aus dem letzten Antragsjahr ist nicht mehr möglich.
Die Antragstellung ist ab sofort möglich.
Wichtiger Hinweis: Bitte achten Sie nach dem Download der Zusammenfassung des Antrags darauf, den Antrag anschließend über das System final abzusenden. Erst wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass der Antrag erfolgreich eingereicht wurde, gilt der Antrag als eingegangen.