Allg. Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AnBest-P)
(PDF, 0,11 MB)
Vergabe von Fördermitteln
Für Freie Theaterarbeit, Tanz und Kinder- und Jugendtheater in Niedersachsen
Es werden die folgenden drei Förderprogramme ausgeschrieben:
- Produktionsförderung, 1-jährige Förderung
- Konzeptionsförderung, 3-jährige Förderung
- Spielstättenförderung, 3-jährige Förderung
Die Antragsfrist für Förderungen für das Jahr 2025 ist bereits ausgelaufen. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.
Produktionsförderung
Im Rahmen einer Projektförderung können Theater in nicht-öffentlicher / privatrechtlicher Trägerschaft einschließlich Kinder- und Jugendtheater und sonstige auf dem Gebiet der darstellenden Kunst berufsmäßig arbeitende Gruppen, Puppen- und Figurentheater sowie öffentliche und private Träger von Einrichtungen, die der freien Theaterarbeit dienen, auf Antrag Zuwendungen zu ihren Produktionskosten erhalten. Die Produktionen müssen dabei mind. 10 Mal in Niedersachsen aufgeführt werden.
Konzeptionsförderung
Neben der Projektförderung besteht die Möglichkeit einer 3-jährigen Konzeptionsförderung für Ensembles der Freien Darstellenden Künste mit und ohne Spielstätte. Sie ist angelegt als Spitzenförderung der freien Tanz- und Theaterszene. Kulturpolitisches Ziel ist der Ausbau und die Stärkung der Professionalität und der Kontinuität der qualitativ überragenden freien Theater und der Spiel- und Produktionsstätten. Produktionen, für die eine Produktionsförderung beantragt wird, dürfen kein Teil der Konzeptionsförderung sein. Für Spielstätten mit Ensemble sind über die Konzeptionsförderung lediglich künstlerische Konzepte u. Rechercheleistungen förderfähig.
Spielstättenförderung
Mittels der Spielstättenförderung wird das Ziel verfolgt, den ausgewählten Spielstätten über einen Zeitraum von drei Jahren Planungsmöglichkeiten und -sicherheit zur Weiterentwicklung des Theaterbetriebes zu gewähren und diese strukturell zu stärken. Eine Förderung künstlerischer Konzepte ist hier ausgeschlossen.
Die Spielstättenförderung wird in diesem Jahr erstmals über das MWK abgewickelt.
Theaterbeirat
Ein ehrenamtlich besetzter Theaterbeirat begutachtet die Förderanträge für Projekte im Bereich der Freien Theater und unterbreitet dem Ministerium Vorschläge zur Förderung.
Aktuelle Besetzung des Theaterbeirates:
- Prof. Dr. Jens Roselt
Institut für Medien- und Theaterwissenschaft an der Universität Hildesheim - Nicola Bongard
Freie Dramaturgin und Autorin - Luzia Schelling
Schauspielerin und Dramaturgin - Silke zum Eschenhoff
Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Dramaturgin - Anna Mülter
künstlerische Leitung Festival Theaterformen - N.N.
Die Geschäftsstelle des Theaterbeirates wird geführt von:
Sara Kleinwechter
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 33 – Theater und Musik
Leibnizufer 9, 30169 Hannover
Tel.: 0511 120-2560
E-Mail: sara.kleinwechter@mwk.niedersachsen.de
Genehmigung zu Umsatzsteuerbefreiung
Für Theater- und Tanztheaterensembles besteht die Möglichkeit zur Umsatzsteuerbefreiung; Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur Beantragung der Umsatzsteuerbescheinigung.