Antragsverfahren zur Landeskulturförderung
Drei Säulen bilden die Basis der Kulturförderung in Niedersachsen durch das MWK:
- Institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen. Unter anderem von sechs Landesmuseen, drei Staatstheatern sowie von Kulturfachverbänden wie dem Landesverband der Kulturellen Jugendbildung, dem Landesverband der Kunstschulen sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur und weiteren.
- Projekt- und Programmförderung. Hier fördert Land innovative, teilhabeorientierte Kulturprojekte und -programme mit Modellcharakter, die in der Fördersumme über 10.000 Euro liegen.
- Regionale Kulturförderung mit den Landschaften und Landschaftsverbänden, die mit Mitteln des Landes Kunst und Kultur vor Ort fördern und in der Regel eine Fördersumme von unter 10.000 Euro vergeben.
Für alle Projektförderungen aus Landesmitteln, die in den Geschäftsbereich des MWK fallen, sind unter Einhaltung bestimmter Fristen entsprechende Anträge zu stellen. Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen zur Antragstellung und die wesentlichen rechtlichen Grundlagen zum europäischen Beihilferecht. Dieses ist mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich auf alle öffentlichen Kulturförderungen anzuwenden.
Weitere Informationen und die rechtlichen Grundlagen entnehmen Sie bitte auf der MWK-Internetseite EU-Beihilferecht der rechten Service- und Informationsspalte. Dort bieten wir Ihnen ein ausführliches Informationsblatt sowie die einschlägigen EU-Verordnungen.
Ferner bieten wir Ihnen über entsprechende Verlinkungen direkt die Möglichkeit für sechs Förderprogramme und drei Stipendien das Online-Antragsverfahren zu nutzen.
Wir möchten Sie bitten, den Downloadbereich in der Informations- und Servicespalte (rechts neben diesem Text) zu beachten. Dort haben wir für Sie ebenfalls zum Herunterladen die Förderkriterien aufgeführt. In den Kulturbereichen, in denen solche Kriterien existieren, sind diese von Ihnen zu berücksichtigen.
Weiterhin finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Kultursparten weitere Hinweise zur Förderung.
Downloads
Hier finden Sie die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur (Allgemeine Kulturförderrichtlinie) als Grundlage der gesamten Kulturförderung des MWK. Die spezifischen Richtlinien der einzelnen Förderprogramme sind den Seiten der jeweiligen Kultursparten zu entnehmen.