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Schutz von Kulturgut

Kulturgüter stiften Identität und dienen allen Menschen


Es ist erklärtes Ziel von Bund und Ländern, Kulturgüter vor einer Beschädigung, Zerstörung oder Entfernung von ihrem angestammten Ort zu schützen. Denn Kulturgüter sind sowohl für die Menschen als auch für die Nationen, aus denen sie stammen, identitätsstiftend. Wichtige Zeugnisse der Menschheitsgeschichte sollen für die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben und der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Kulturgutschutz bewahrt in erster Linie das Kulturerbe, um es künftigen Generationen unbeschadet überliefern zu können. Da Kulturgüter stets Zeugnisse der menschlichen Entwicklung in ihrer Gesamtheit sind, kommt ihr Schutz stets der Allgemeinheit zugute. Auf internationaler Ebene übernehmen Kulturgüter ebenfalls eine wichtige Botschafterfunktion zwischen Nationen.

Am 6. August 2016 ist das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) in Kraft getreten. Dieses Bundesgesetz regelt den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung, aber auch den Schutz ausländischen nationalen Kulturgutes gegen illegale Verbringung nach Deutschland.

Nähere Informationen, insbesondere

  • den Gesetzestext des KGSG und weitere nationale und internationale Rechtsgrundlagen,
  • alle Antragsformulare für Ausfuhrgenehmigungen gemäß §§ 22, 24, 25, 26 KGSG,
  • die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
  • die Länderverzeichnisse national wertvollen Kulturgutes,

finden Sie im Online-Portal www.kulturgutschutz-deutschland.de.

Silbermünzen aus Harzer Silber im Weltkulturerbe Rammelsberg. Auf der einen ein Pferd, auf der anderen ein Mensch mit einem besenähnlichen Gerät. Bildrechte: Bergbaumuseum Rammelsberg

Münzen aus Harzer Silber im Weltkulturerbe Rammelsberg - Bergbaumuseum und Besucherbergwerk

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