Prozessübersicht Forschungsbau L1_Stand 01.2024.pdf
Prozessübersicht Forschungsbau L2_Stand 01.2024.pdf
Ablaufdiagramm GNUE L1_Stand_08-2021.pdf
Ablaufdiagramm GNUE L2_Stand_08-2021.pdf
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) ist ein wichtiger Partner der Hochschulen, wenn es um den Neubau, die Erweiterung und Sanierung ihrer Gebäude geht. Es stellt die Schnittstelle zwischen den Hochschulen und anderen an Planung und Bau beteiligten Einrichtungen dar, insbesondere dem Niedersächsischen Finanzministerium (MF), dem Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL), den acht nachgeordneten Bauämtern, dem Landesrechnungshof (LRH) und dem Landtag.
Für den Hochschulbau werden durchschnittlich rund 170 bis 260 Mio. EUR pro Jahr verausgabt.
Grundsätzlich trägt das MF die Bauherrenverantwortung für Landesbetriebe, sofern die Bauherreneigenschaft nicht auf die Hochschule übertragen wurde. In diesem Fall führt die Hochschule die Maßnahmen in eigener Verantwortung durch. Gleiches gilt für Hochschulen in Trägerschaft einer rechtsfähigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung.
Das MWK unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung von Baumaßnahmen. Dies umfasst zunächst die Ermittlung und Anerkennung des Bedarfs sowie die Ausgestaltung der Finanzierung und die Einplanung in den Haushalt. Über die Schritte der Bauanmeldung und der darauffolgenden detaillierten Darstellung der Baumaßnahme (HU-Bau/Z-Bau) wird die jeweilige Maßnahme dem „Ausschuss für Haushalt und Finanzen“ des Nds. Landtages zur Abstimmung vorgelegt. Dabei bündelt das MWK alle Informationen und organisiert den Ablauf mit den Beteiligten.
Das Verfahren richtet sich u.a. nach der Richtlinie für die Durchführung von Baumaßnahmen des Landes (RLBau), Abschnitt L. Der Abschnitt L untergliedert sich in die Verfahren für Landesbetriebe (L1), Landesbetriebe mit Bauherreneigenschaft (L2) und Stiftungshochschulen (L3). Die Abschnitte sowie entsprechende Schaubilder stehen als Download zur Verfügung.
Eine Besonderheit stellen die Forschungsbauten nach Art. 91b Grundgesetz dar. Für solche herausragenden Forschungsbauten können Bundesmittel eingeworben werden. Das MWK steuert hierbei das Antragsverfahren und begleitet die Hochschulen während der Umsetzung und Nachverfolgung. Dieser Prozess unterliegt neben den Anforderungen der RLBau auch den spezifischen Förderrichtlinien und ist daher gesondert geregelt. Entsprechende Schaubilder sind als Download verfügbar.