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Rede des Ministers - Plenarsitzung vom 06.10.2020 - "Studieren in Zeiten von Corona"

TOP 10 zur abschließenden Beratung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und die entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur (Drs. 18/7560)


Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren!

Die Erfahrungen aus dem Sommersemester helfen dabei, auch das Wintersemester gut zu planen und durchzuführen. Dabei zeichnet sich ab, dass das Sommersemester trotz aller Umstände weitgehend erfolgreich verlaufen ist.

Mit Blick auf die unterschiedlichen Bedingungen und Bedarfe der Hochschulen hat sich unsere Leitlinie bewährt, den Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie möglichst viel „Beinfreiheit“ zu verschaffen.

So zeigt eine aktuelle Befragung des HIS-Institut für Hochschulentwicklung, dass die Umstellung auf digitale Lehrangebote im Sommersemester 2020 von über 80% der Befragten als vollkommen bzw. überwiegend gelungen eingestuft wird.

Durch den Einsatz vieler Lehrender und Studierender ist es gelungen, die Pandemie als Beschleuniger für die digitale Transformation zu nutzen. Dank der schnellen Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers konnten wir innerhalb kürzester Zeit über 25 Mio. Euro in die Digitalisierung unser Hochschulen investieren. Ich bin davon überzeugt, dass dies eine gute Investition für den Hochschulstandort Niedersachsen ist.


Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren!

Schon heute ist klar: Die COVID-19-Pandemie wird unseren Alltag sicher noch weit ins nächste Jahr hinein verändern. Diese Perspektive müssen wir daher bei unseren Entscheidungen rund um das Studium berücksichtigen. Maßnahmen allein im Blick auf die Studiensituation im vergangenen Sommersemester greifen deshalb zu kurz.

Mit Blick auf eine pauschale Verlängerung der Regelstudienzeit müssen wir daher die Pandemie und ihren weiteren Verlauf als Ganzes betrachten.
Wir müssen uns ganz ehrlich fragen, ob bei fortdauernder Pandemie mehrmalige Verlängerungen der Regelstudienzeit zielführend wären.

Denn schon jetzt müssen Studierende erst nach sechs Semestern über der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren entrichten. Dies betrifft in Niedersachsen aktuell ohnehin nur knapp 6% der Studierenden.

Vor diesem Hintergrund hat der ursprüngliche Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Ziel einer Verlängerung der Regelstudienzeit für das Sommersemester 2020 den klaren Nachteil, dass mögliche pandemiebedingte Einschränkungen in künftigen Semestern nicht berücksichtigt wären.

Besser geeignet ist eine einmalige Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester bis zu einer Rückkehr der Hochschulen in den Regelbetrieb.

Eine entsprechende Gesetzesänderung würde bewirken, dass dann für jeden, der zu Zeiten der Pandemie studiert hätte, eine um ein Semester verlängerte Regelstudienzeit gelten würde.

Eine solche Regelung käme damit nicht nur denjenigen zugute, die im Sommersemester 2020 studiert hätten, sondern auch denjenigen, die im jetzigen Wintersemester oder auch in einem späteren Semester ihr Studium aufnähmen, sofern dann noch pandemiebedingte Einschränkungen bestünden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle betonen: Schon jetzt ist es im Einzelfall möglich, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Pandemiebedingte Verzögerungen im Studium gelten bereits als schwerwiegender Grund für eine Überschreitung der Förderungshöchstdauer beim BAföG. Diese Antragsmöglichkeit wird in jedem Falle – zusätzlich zu einer pauschalen Verlängerung der Regelstudienzeit – bestehen bleiben.

Im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes ist zudem beabsichtigt, die dortige Härtefallregelung um die Möglichkeit zu erweitern, z.B. bei Pandemien oder Katastrophenlagen insbesondere die Langzeitstudiengebühren ohne Antragserfordernis zu erlassen.


Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren!

Unser Ziel ist es, Nachteile für Studierende durch die Pandemie zu vermeiden und gleichzeitig die richtigen Weichenstellungen vornehmen, um unsere Hochschulen für die Pandemie und die Zeit danach zukunftsfest zu machen.

Abschließend noch einen Hinweis zur Attraktivität unserer Hochschulen: Zuletzt wurden unsere Kapazitäten für Studienanfänger fast vollständig ausgelastet (2018/19: <95%). Und auch in diesem Jahr zeigen erste Bewerberzahlen einzelner Hochschulen, wie beispielsweise Lüneburg, wie hoch die Nachfrage nach Studienplätzen in Niedersachsen sind. Ich sehe uns also auf einem guten Weg.

Für Ihre Aufmerksamkeit danke ich Ihnen herzlich.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.10.2020

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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