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Niedersachsen unterstützt Studentenwerke mit 30 Millionen Euro

Minister Mohrs: „Schnellstmögliche finanzielle Entlastung für Studierende“


Die in Folge des russischen Angriffskriegs stark gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise treffen auch die Studentenwerke – und damit insbesondere die Studierenden. Das Land Niedersachsen unterstützt die Studentenwerke daher jetzt mit insgesamt 30 Millionen Euro. Eine erste Tranche in Höhe von 13,5 Millionen Euro fließt noch im Dezember an die Studentenwerke, eine zweite Tranche in Höhe von 16,5 Millionen Euro folgt im Januar 2023. Die Mittel stammen aus dem sogenannten Härtefallfonds, der Ende November vom Landtag im Rahmen des Nachtragshaushaltes beschlossen wurde.

„Viele Studentinnen und Studenten sind durch die Energiekrise vor erhebliche finanzielle Herausforderungen gestellt. Die schnelle und deutliche Unterstützung der Studentenwerke ist nötig, um die Angebote, Preise und Beiträge für Studierende stabil und im bezahlbaren Rahmen zu halten. Als Land Niedersachsen stehen wir zu unserer sozialen Verantwortung und sichern so gute Studienbedingungen für unsere Studierenden“, so Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs.

Gemeinsam mit den Studentenwerken hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur ein Paket an Maßnahmen erarbeitet, damit die Studierenden zielgenau und umgehend finanziell entlastet werden. Dazu gehören beispielsweise die Einführung eines Menüs zum Festpreis von 2,50 Euro in allen Mensen der Studentenwerke landesweit, der Erhalt aller Einrichtungen der Hochschulgastronomie im Jahr 2023, die Einrichtung eines Nothilfefonds beziehungsweise die Aufstockung vorhandener Nothilfefonds der Studentenwerke sowie die Erweiterung der psychosozialen Beratungsangebote der Studentenwerke. Zudem sollen aufgrund gestiegener Energiekosten im kommenden Jahr keine Erhöhungen von Preisen in den Mensen, keine Erhöhungen der Betriebskostenpauschalen in den Wohnheimen der Studentenwerke und keine Standortschließungen erfolgen.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2022

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