Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersachsen klar Logo

Niedersachsen fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs

Land stellt zehn Millionen Euro für neue Promotionsprogramme bereit


Die Nachwuchsförderung an den Hochschulen des Landes ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) fördert daher zwölf weitere Promotionsprogramme mit insgesamt rund zehn Millionen Euro aus dem Niedersächsischen Vorab der VW Stiftung.

„Mit dem Promotionsprogramm stärken wir die Doktorandenausbildung und unterstreichen den herausragenden Stellenwert, den die Nachwuchsförderung in Niedersachsen hat. Zugleich motivieren wir die Hochschulen zu mehr Zusammenarbeit bei der Promotion, insbesondere zwischen Universitäten und Fachhochschulen“, sagt die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić.

Innerhalb der zwölf geförderten Programme werden 150 Georg-Christoph-Lichtenberg-Stipendien vergeben, mit denen herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in ihrer Promotionsphase unterstützt werden. Die Doktorandinnen und Doktoranden erhalten 1500 Euro im Monat. Zusätzlich bekommen sie eine Kinderzulage sowie Zuschüsse für Kinderbetreuungskosten sowie für Auslandsaufenthalte. Die Förderung ist auf drei Jahre begrenzt.

Insgesamt haben die Hochschulen 43 Anträge eingereicht. Bei allen ausgewählten Programmen handelt es sich um kooperative Konzepte. Neun davon setzen auf die Partnerschaft von Universitäten mit Fachhochschulen. Die Sprach- und Kulturwissenschaften sind dabei ebenso vertreten wie die Naturwissenschaften, die Sozialwissenschaften und die Ingenieurwissenschaften. Die Themen sind hochaktuell und reichen von „Dörfer in Verantwortung - Chancengerechtigkeit in ländlichen Räumen sichern“ über „Konfiguration von Mensch, Maschine und Geschlecht“ bis hin zu „Demokratie unter Stress: Herausforderungen, Problemwahrnehmungen, Problemlösung“.

Die Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen (WKN) hat alle Anträge in einem zweistufigen Verfahren begutachtet. Zunächst wurden zu jedem Antrag jeweils zwei schriftliche Gutachten von fachnahen und unabhängigen Experten eingeholt. Auf Grundlage dieser Gutachten hat dann eine vergleichende Auswahl stattgefunden.

Die Förderperiode erstreckt sich vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2020. Das Niedersächsische Promotionsprogramm wird alle zwei Jahre ausgeschrieben. In der derzeit bereits laufenden Förderperiode vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2018 werden elf Promotionsprogramme gefördert. Weitere elf Promotionsprogramme der vorherigen Förderperiode laufen spätestens zum 30. September 2016 aus.

„Die Förderung von strukturierten Promotionsprogrammen leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung in Promotionsverfahren“, betont Ministerin Heinen-Kljajić. Ende 2014 hat das MWK mit den Hochschulen gemeinsame Leitlinien zur Qualitätssicherung in Promotionsverfahren verabschiedet, die darauf abzielen, die Betreuung der Promovierenden zu verbessern und die wissenschaftliche Redlichkeit zu gewährleisten.
http://bit.ly/1Xf1LoC

Piktogramm für Presseinformationen
Anlage zur Pressemitteilung vom 11.03.2016

  Übersicht Promotionsprogramme
(PDF, 0,02 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln