MWK unterstützt niedersächsische Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Weiterentwicklung von patentierten Erfindungen
Thümler: „Aktiver Beitrag zum Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft“
An den niedersächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird vieles erfunden, das wirtschaftlich nutzbar ist. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) fördert die anwendungsorientierte Weiterentwicklung patentierter Erfindungen mit insgesamt 200.000 Euro. Ziel ist es, den Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse in die Wirtschaft zu verbessern.
„Mit unserer neuen Ausschreibung erleichtern wir es den Hochschulen und Forschungseinrichtungen, eine Bundesförderung zu beantragen und unterstützen den Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft – eine Win-Win-Situation“, sagt der Niedersächsische Wissenschaftsminister Björn Thümler.
Das Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt wissenschaftliche Einrichtungen bei der Identifizierung, schutzrechtlichen Sicherung und Verwertung von wirtschaftlich nutzbaren Ergebnissen aus der Forschung. Dabei fördert das BMWi auch die Weiterentwicklung von Erfindungen, die im Rahmen von „WIPANO“ geschützt wurden. Denn Verwertungs- und Vermarktungschancen lassen sich häufig mit geringem Aufwand deutlich erhöhen, zum Beispiel indem Funktionsmuster oder Prototypen gebaut werden.
Bislang mussten die wissenschaftlichen Einrichtungen 30 Prozent der Ausgaben für diese Weiterentwicklungen selbst finanzieren. Mit der neuen Ausschreibung greift das MWK den niedersächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen hier nun unter die Arme: Es finanziert die Hälfte des Anteils der Ausgaben, die nicht vom BMWi getragen werden.
Antragsberechtigt sind die 21 an „WIPANO“ beteiligten niedersächsischen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Vorhaben können eine maximale Laufzeit von zwei Jahren und in der Regel einen Gesamtumfang von bis zu 120.000 Euro haben. Seitens des BMWi werden bis zu 84.000 Euro und seitens des MWK bis zu 18.000 Euro je Projekt gefördert. Anträge können laufend bis zum 30. September 2019 gestellt werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.06.2018
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