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Länder fordern Änderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes

Wissenschaftsminister Thümler: „Gesetz bedroht Zukunft der Universitätsklinika“


Der Bundesrat hat heute mit der Stimme Niedersachsens Änderungen des Entwurfs des Krankenhauszukunftsgesetzes gefordert. „Das Krankenhauszukunftsgesetz in seiner jetzigen Fassung hat das Potenzial, die Finanzlage der Universitätskliniken zu gefährden“, so Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler. Bleibt das Gesetz unverändert, drohen den Kliniken ab 2025 zweiprozentige Abschläge auf alle Krankenhausrechnungen im stationären Bereich. Dies tritt ein, sofern sie bis dahin nicht die im Gesetz formulierten umfangreichen Kriterien für eine digitale Infrastruktur erfüllen. „Klar ist, auch die Universitätskliniken müssen weiter Fortschritte bei der Digitalisierung machen. Der Blick muss aber dem Machbaren und dem Wünschenswerten gelten. Wir brauchen Anreize, keine Strafen. Die Bedeutung einer modernen, wohnortnahen medizinischen Versorgung sowie einer leistungsstarken Krankenhausinfrastruktur ist durch die COVID-19-Pandemie erneut deutlich geworden. Hierbei spielen die Universitätskliniken eine zentrale und unverzichtbare Rolle.“

Um finanzielle Risiken und Liquiditätsengpässe für die Universitätskliniken und Maximalversorger zu vermeiden, haben die Länder in ihrem Beschluss daneben auf die Verlängerung der Geltungsdauer der gegenwärtigen Ausgleichsregelung vom 30. September 2020 hingewirkt. Diese soll möglichst bis zum Inkrafttreten einer Einigung über den Ausgleichssatz verlängert werden, mindestens aber bis zum 31. März 2021.
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erstellt am:
09.10.2020

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