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Erneuerbare Energien und Denkmalschutz

Landesregierung erleichtert Nachrüstung durch neuen Runderlass


Denkmalgeschützte Gebäude können künftig leichter mit erneuerbaren Energien nachgerüstet werden. Kulturminister Falko Mohrs hat das Kabinett am heutigen Dienstag über einen entsprechenden Runderlass unterrichtet.

Darin werden die Bestimmungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes genauer erläutert. Die unteren Denkmalschutzbehörden erhalten einen Leitfaden, wie Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien an oder auf Denkmalen für eine Genehmigung gestaltet sein sollen. Der grundlegende Paragraph 7 Absatz 2 ist bereits im Juli 2022 angepasst worden.

„Denkmalschutz und Energiewende gehen in Niedersachsen Hand in Hand. Erneuerbare Energien tragen dazu bei, Denkmale resilienter zu machen und helfen, sie für die Zukunft zu bewahren. Mit diesem Runderlass und dem dazugehörigen Leitfaden schaffen wir mehr Klarheit bei der Anwendung des Denkmalschutzgesetzes und betonen seinen Geist: Erneuerbare sind grundsätzlich zu genehmigen. Es geht nicht um das ‚Ob‘, sondern um das ‚Wie‘“, erklärt Kulturminister Mohrs.

„Der Erlass passt wunderbar in unsere Strategie des Ermöglichens und Erleichtern von mehr Klimaschutz“, so Niedersachsens Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer. „Solarenergie gerade auf Dächern und versiegelten Flächen boomt und trägt zum Erreichen der Klimaziele bei. Insbesondere die Kirchen und viele Eigentümerinnen und Eigentümer setzen sich für mehr PV auf denkmalgeschützten Gebäuden ein. Außerdem können reversible Solaranlagen sehr gut zum klimaschonenden und kostengünstigen Erhalt vieler Gebäude beitragen.“

Das Denkmalschutzgesetz sieht vor, dass Eingriffe in ein Kulturdenkmal zu genehmigen sind, soweit das öffentliche Interesse an der Errichtung der Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Kulturdenkmals überwiegt. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn der Eingriff in das äußere Erscheinungsbild reversibel ist und in die denkmalgeschützte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird.

Anlagen sollten also möglichst ohne Schäden am Denkmal wieder abzumontieren sein. Darüber hinaus sollten sie möglichst dezent gestaltet sein, um den ursprünglichen Gesamteindruck weitgehend zu erhalten. Letztes tritt vor der grundsätzlichen Ermöglichung einer schadenfreien Installation aber in den Hintergrund.

Zudem sieht der Erlass vor, dass Auflagen der unteren Denkmalschutzbehörden nicht zur Unwirtschaftlichkeit der Anlage führen dürfen. Insbesondere dürfen keine teuren Sonderlösungen verlangt werden.

In Niedersachsen wurden 2023 mit mehr als 1,38 GW Photovoltaik auf Dächern und versiegelten Flächen installiert. 2022 waren es noch 0,56 GW Zubau. Auch 2024 geht der Zubau im Rekordtempo auf Dächern und Gewerbegebäuden weiter: So wurden im ersten Halbjahr 2024 bislang fast 0,8 GW PV neu installiert, davon 0,65 GW als Nicht-Freiflächen-PV.


Der Erlass wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht und ist unter nachfolgendem Link einsehbar:

https://www.verkuendung-niedersachsen.de/api/ndsmbl/2024/359/0/mbl-2024-359.pdf


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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.08.2024
zuletzt aktualisiert am:
06.09.2024

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