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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 54

Das Medizinstudium in Niedersachsen


Die Schwierigkeiten, besonders im ländlichen Raum, Nachfolger für Arztpraxen zu finden, hängen nicht mit dem Aufbau oder der Organisation des Medizinstudiums in Niedersachsen zusammen, sondern mit der späteren Berufssituation. Daher bedarf es primär einer Verbesserung der beruflichen Rahmen- und Lebensbedingungen von Ärzten, besonders im ländlichen Raum. Unabhängig davon, hat das Land Niedersachsen in der Vergangenheit eine Reihe von Änderungen im Medizinstudium in Niedersachsen herbeigeführt. So wurde bereits zum Studienjahr 2005/06 den Modellstudiengang HannibaL an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) eingerichtet, der sich durch eine konsequente Verzahnung von theoretischen und klinischen Fächern, einen intensiveren Umgang der Medizinstudierenden mit Patienten sowie der Verbesserung der Prüfungsqualität auszeichnet. Weiterhin hat das Land Niedersachsen mit der Errichtung der European Medical School Oldenburg-Groningen (EMS) zum Wintersemester 2012/13 erhebliche Finanzmittel aufgewandt, um jährlich 40 neuen Studierenden an der Universität Oldenburg ein Medizinstudium zu ermöglichen.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

1. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf im Aufbau und in der Organisation des Medizinstudiums, und, wenn ja, welcher ist das?

3. Welchen Zeitpunkt hält die Landesregierung für realistisch, wenn eine Umstrukturierung des Medizinstudiums, und damit einhergehend ein Aufwuchs an Studienplätzen, erfolgen solle?

Auf Bundesebene gibt es derzeit eine Reihe von Aktivitäten, die sich intensiv mit dem Aufbau und den Inhalten des Medizinstudiums befassen. Beispielsweise erarbeitet der Wissenschaftsrat derzeit eine aktuelle Stellungnahme zu den Modellstudiengängen in Deutschland, die zudem Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Medizinstudiums in Deutschland erhalten wird. Weiterhin werden aktuell im Auftrag der Kultusministeriumskonferenz (KMK) von der Gesellschaft für medizinische Ausbildung (GMA) und dem Medizinischen Fakultätentag (MFT) der Nationale kompetenzbasierte Lernzielkatalog für Medizin (NKLM) erarbeitet und vom Medizinischen Fakultätentag, der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) und der GMA der Nationale kompetenzbasierte Lernzielkatalog für Zahnmedizin (NKLZ) erstellt. Diese Lernzielkataloge sollen am Berufsbild des Arztes orientiert sein, konzentrierte Lernziele beinhalten und den medizinischen Fakultäten und Lehrenden in Deutschland als Leitfaden dienen. Voraussichtlich im Sommer 2015 sollen diese beiden Lernzielkataloge dann veröffentlicht werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird diese Empfehlungen u. U. zum Anlass nehmen, Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO), die in Deutschland den Ablauf und die Ausbildungsinhalte des Medizinstudiums regelt, auf Bundesebene herbeizuführen. Die Bundesregierung wird sich laut dem Koalitionsvertrag ebenfalls mit dem Medizinstudium in Deutschland befassen. So soll in einer Konferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern ein „Masterplan Medizinstudium 2020“ entwickelt werden.

Angesichts dieser Entwicklungen auf Bundesebene, hält es die Landesregierung für sinnvoll, die entsprechenden Ergebnisse und Empfehlungen zunächst abzuwarten.

2. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklungen bei den Zulassungen in anderen Bundesländern, wie beispielsweise Hamburg, und hält sie diese auch in Niedersachsen für durchführbar?

Das Auswahlverfahren belässt den Hochschulen einen großen Spielraum, der neben der Abiturnote auch andere Kriterien berücksichtigt. Dieser Spielraum wird von den Hochschulen in unterschiedlichem Maße genutzt. Die Abiturnote stellt anerkanntermaßen einen sicheren Indikator für den Studienerfolg dar. Zudem ist die Abbrecherquote im Medizinstudium besonders gering. In den Studiengängen im zentralen Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung, darunter im Studiengang Humanmedizin, werden die Studienanfängerplätze zurzeit wie folgt vergeben: 20 Prozent der Studienplätze erhalten die Abiturbesten, 20 Prozent diejenigen mit den meisten Wartesemestern. Den überwiegenden Teil der Anfängerplätze - 60 Prozent der Plätze können die Hochschulen nach eigenen Kriterien in einem eigenständigen Auswahlverfahren besetzen (AdH). Innerhalb der AdH-Quote verfahren die medizinischen Hochschulen unterschiedlich: mehrere medizinische Fakultäten beziehen das Ergebnis des Test für Medizinische Studiengänge (TMS) unterschiedlich gewichtet in ihre eigenen Auswahlverfahren ein; die Medizinische Hochschule Hannover führt Auswahlgespräche durch; die Universität Hamburg führt im Hamburger Modellstudiengang verschiedene Tests durch (z.B. Naturwissenschaftstest oder kleine Aufgaben in vielen kurzen Interviews). Es gibt mithin keinen Königsweg bei der Auswahl der vermeintlich am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber für ein Medizinstudium, so dass es angezeigt ist, den Hochschulen große Freiheiten bei der Ausgestaltung des Auswahlverfahrens zu belassen.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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