Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 3
Finanzierung der Mehrkosten für das neue Zentralgebäude der Leuphana Universität Lüneburg zulasten von Lehre und Forschung?
Die Universität Lüneburg wurde zu den vorliegenden Fragen um Übermittlung entsprechender Informationen gebeten. Sie ist dem Auskunftsersuchen mit Schreiben vom 5. Dezember 2013 nachgekommen. Auf Grundlage der übermittelten Informationen, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Zu 1:
Die Universität weist in ihren Jahresabschlüssen die gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen unter anderem in einer allgemeinen und in einer zweckgebundenen Rücklage aus. In der zweckgebundenen Rücklage werden die für die Aufgaben der Hochschule bereits verwendeten aber noch nicht verausgabten Mittel eingestellt; die Mittel sind mithin nutzungsgebunden und mit Verpflichtungen versehen und stehen für keine anderen Zwecke mehr zur Verfügung. In der allgemeinen Rücklage werden die noch nicht verausgabten, jedoch zu verwendenden Mittel eingestellt. Eine Zuführung zum Stiftungsvermögen im Sinne der Dotierung einer Kapitalrücklage erfolgt nicht.
Die Höhe der seit dem Jahr 2006 vorgenommenen Nettozuführungen sowie die Steigerung der Rücklagenquote in Bezug auf die jährliche Zuweisung aus Finanzhilfe ist in der folgenden Tabelle dargestellt (Angabe in T.Euro).
* ohne Ko-Finanzierung Inkubator
Bestandteil der Zuführung zu den Rücklagen sind ebenso die Erträge aus der Anlage freier liquider Mittel als Festgeld. Seit dem Jahr 2003 hat die Universität aus der Festgeldanlage Erträge in Höhe von 3.541 TEUR erwirtschaftet. Dieser Betrag wird zweckgebunden für die Finanzierung des Zentralgebäudes eingesetzt und ist folglich Bestandteil des im Finanzierungsplan genannten Eigenmittelanteils aus Rücklagen.
Zu 2:
Stellen in der Lehre sind nach Mitteilung der Universität Lüneburg derzeit in sehr geringem Umfang nicht besetzt. Freie Professuren werden in der Regel verwaltet. Mittel unbesetzter Stellen stehen den Fakultäten und Akademischen Einrichtungen, denen sie gemäß Stellenplan zugeordnet sind, zur Bewirtschaftung zur Verfügung, d.h. sie können daraus vorübergehend andere Personalmaßnahmen oder auch Sachausgaben unter Beachtung der Regeln zur Stellenbewirtschaftung in ihren jeweiligen Bereichen finanzieren. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung hat die Universität in der Vergangenheit keine Personalmittel zugunsten des Baus umgeschichtet und plant dies auch künftig nicht.
Zu 3:
Dies wird von der Universität Lüneburg ausgeschlossen.
Die Landtagsabgeordneten Dr. Lesemann, Dr. Andretta, Geuter u. a. (SPD) hatten gefragt:
1. In welcher Höhe wurden seit dem Jahr 2006 Zuführungen in die Rücklage eingestellt bzw. dem Stiftungsvermögen zugeführt (bitte unter Angabe der Steigerung der Rücklagenquote darstellen in Bezug auf die Erträge der Hochschule aus der Finanzhilfe)?
2. In welchem Umfang sind Stellen in der Lehre derzeit nicht besetzt bzw. sind Mittel für Stellen für andere Zwecke verausgabt worden?
3. Kann ausgeschlossen werden, dass Mittel für den Bau des Zentralgebäudes aus Studienbeiträgen finanziert werden?
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.12.2013
Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK