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Neue Maßnahmen zum schnellen Spracherwerb: Land stärkt Integration Geflüchteter aus der Ukraine mit zusätzlich 10 Millionen Euro

Der fortgesetzte Angriffs- und Vernichtungskrieg Russlands in der Ukraine führt dazu, dass weiterhin viele Menschen Schutz in Deutschland suchen. In Niedersachsen haben bisher rund 110.000 Menschen aus der Ukraine Zuflucht gefunden. Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind ein Schlüssel für das schnelle Ankommen in der Gesellschaft. Niedersachsen stockt deshalb seine Unterstützung von Sprachförderprogrammen auf: Das Land stellt zusätzliche 10 Millionen Euro für die Sprachförderung geflüchteter Menschen zur Verfügung.

„Wir wollen, dass die Geflüchteten am Leben hier in Niedersachsen teilhaben können. Deshalb wollen wir ihnen einen schnellen Einstieg in die deutsche Sprache ermöglichen“, so Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs. „Unser neues Programm orientiert sich an den Bedürfnissen der Geflüchteten und macht ein flexibles und unkompliziertes Lernen möglich, insbesondere auch für Familien. So können die Einrichtungen der Erwachsenen- und Weiterbildung jetzt beispielsweise in allen Kursformaten eine Kinderbetreuung organisieren.“

„Die sprachliche Integration steht am Anfang einer Bildungskette bis hin zur beruflichen Ausbildung und Berufstätigkeit. Menschen, die sich bei uns eine Zukunft aufbauen wollen, sollten auch die Möglichkeit dazu bekommen“, so Mohrs weiter. Die Mittel sollen in Kürze für die Sprachförderung eingesetzt werden, um den Einstieg und die Integration nach Niedersachsen geflüchteter Menschen in die Gesellschaft, in die Ausbildung, ins Studium sowie in die Berufswelt zu erleichtern. Zudem können damit auch die teilweise langen Wartezeiten auf die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge überbrückt werden. Bildungspartner der landesfinanzierten Kurse sind wie bisher die öffentlich geförderten Einrichtungen der Erwachsenen- und Weiterbildung in Niedersachsen.

Weitere Informationen: Deutschkurse für Geflüchtete

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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.03.2023

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