NHG-Novelle
Niedersächsisches Hochschulgesetz zur Anhörung freigegeben
HANNOVER. Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) zur Anhörung freigegeben. Damit soll den geänderten Verhältnissen im Hochschulbereich - vor allem der Exzellenzinitiative und dem demografischen Wandel - Rechnung getragen werden.
Mit dem Gesetzentwurf werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das niedersächsische Konzept der "Offenen Hochschule" geschaffen. Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen künftig besser kooperieren können, um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung und der Hochschulbildung zu verbessern. Mit den Veränderungen können beispielsweise Kompetenzen, die im Berufsleben erworben wurden, auf ein Hochschulstudium angerechnet werden. Das NHG sieht schon jetzt im Ländervergleich weitreichende Möglichkeiten des Studiums für Berufsqualifizierte ohne Abitur vor. Diese sollen noch erweitert werden, indem neben den derzeit berechtigten Meistern, Technikern und Betriebswirten zukünftig auch die Absolventen der geläufigsten bundes- oder landesrechtlich geregelten Fortbildungen eine allgemeine Studienberechtigung erhalten. Zudem sollen die Hochschulen bei der Feststellung der Studienberechtigung auch beruflich erworbene Kompetenzen berücksichtigen können, die nicht an den Nachweis einer anerkannten Vorbildung gebunden sind.
Die Möglichkeiten der Hochschulen zur Vergabe von Stipendien werden erheblich erweitert. Gegenwärtig sind die Stipendien auf Fälle besonderer Leistungen und herausgehobener Befähigungen sowie zur Förderung der Internationalisierung begrenzt. Der Gesetzentwurf öffnet dies, so dass die Hochschulen zukünftig auch aus anderen Gründen, zum Beispiel für herausgehobenes ehrenamtliches Engagement, Stipendien an Studierende vergeben können.
Hinsichtlich der Studienbeiträge ist eine weitere Steigerung der Sozialverträglichkeit durch Einführung einer "Familienkomponente" geplant: Studierende, die mindestens zwei Geschwister haben, erhalten das Studiendarlehen zukünftig zinsfrei. Durch diese Regelung wird die Situation kinderreicher Familien besonders berücksichtigt.
Den Hochschulen wird ermöglicht, künftig Studienbeitragsstiftungen zu errichten. Hierdurch wird ein Anreiz für potenzielle Spender zur Erhöhung des Stiftungsvermögens gesetzt und zugleich ein "Nachhaltigkeitsfaktor" eingeführt, da die von den Studierenden eingezahlten Beiträge auch späteren Studierenden zugute kommen. Durch Einführung einer Obergrenze stehen auch weiterhin genügend Mittel für eine zeitnahe Verwendung der Studienbeiträge zur Verfügung.
Bei der Entscheidung über die Verwendung der Einnahmen aus den Studienbeiträgen wird allgemein eine studentische Beteiligung eingeführt.
Außerdem wird den Hochschulen ermöglicht, in berufsbegleitenden Studiengängen kostendeckende Gebühren zu erheben. Damit wird ein Anreiz für die Hochschulen gesetzt, sich in verstärktem Maße auch für andere Zielgruppen zu öffnen, ohne dass sich dies zu Lasten grundständiger Kapazitäten auswirkt.
Um den niedersächsischen Hochschulen eine bessere Ausgangsposition im Wettbewerb um exzellente Professorinnen und Professoren zu verschaffen, werden die Regelungen über das Berufungsverfahren geändert: In den Fällen, in denen die beste Eignung bestimmter Kandidaten bereits feststeht, kann zukünftig von einer Ausschreibung abgesehen werden. Dies ermöglicht eine erhebliche Beschleunigung der Dauer von Berufungsverfahren. Bedeutsam wird dies insbesondere bei der Berufung von Leitern von Nachwuchsgruppen auf Professorenstellen sowie bei den drittfinanzierten "Programmprofessuren", da in diesen Fällen bereits externe Begutachtungen der Kandidaten vorliegen. Zudem wird der Hochschule bei der Besetzung von "Exzellenzprofessuren" die Möglichkeit eröffnet, verstärkt externen Sachverstand in die Auswahlentscheidung einzubinden.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf noch eine Vielzahl weiterer Regelungen vor. So wird der Hochschule Vechta der verdiente Universitätsstatus verliehen. Wie bereits in anderen Ländern werden die Fachhochschulen in "Hochschulen" umbenannt, ohne dass dies zu einer materiell-rechtlichen Änderung führt.
Die niedersächsischen Hochschulen erhalten mit der Novelle des NHG die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, um sich im wachsenden nationalen und internationalen Wettbewerb auch weiterhin erfolgreich zu behaupten und den Anforderungen der Wissensgesellschaft auch zukünftig gerecht zu werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.07.2009
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2010
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