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Niedersachsens Energiezuschuss für Kultureinrichtungen

Der Bund und das Land Niedersachsen haben Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, um trotz der steigenden Energiepreise ein breites, bezahlbares Kulturangebot aufrecht zu erhalten. Die beiden Programme, die einander ergänzen, dienen der Abfederung der Mehrbedarfe – verursacht durch die steigenden Energiepreise trotz der Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom.

Der Kulturfonds Energie des Bundes gewährt Hilfen für öffentliche und private Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstaltende, die ihre Veranstaltungen in Orten durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtungen antragsberechtigt sind. Das Land Niedersachsen stockt im Rahmen des Komplementärfinanzierungsprogramms die Förderung der Kultureinrichtungen durch den Kulturfonds Energie des Bundes prozentual auf, nämlich bei öffentlich getragenen Kultureinrichtungen von 50 Prozent auf 100 Prozent und bei privaten Kultureinrichtungen von 80 Prozent auf 100 Prozent. So wird jeweils die volle Höhe der förderfähigen Mehrkosten übernommen. Alle weiteren Rahmenbedingungen des Kulturfonds Energie werden unverändert auf das Komplementärfinanzierungsprogramm angewendet. Für das Komplementärfinanzierungsprogramm stellt das Land Niedersachsen 4,0 Millionen Euro bereit.

Der niedersächsische Energiezuschuss für Kultureinrichtungen ist ausschließlich Kultureinrichtungen zugänglich. Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung, die den Mehrbedarf für netzbezogenen Strom, Gas und Fernwärme zur Deckung der Energiekosten anteilig bezuschusst.

Anträge können unter Niedersachsens Energiezuschuss für Kultureinrichtungen (nbank.de) gestellt werden.


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