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Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen

Kleine Kultureinrichtungen gewährleisten die Vielfalt des kulturellen Lebens in Niedersachsen. Als Orte der Begegnung leisten sie einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Darüber hinaus sind sie für die Regionalentwicklung in einem Flächenland wie Niedersachsen von besonderer Bedeutung, da Kultureinrichtungen wichtiger Bestandteil eines attraktiven Lebens- und Wohnumfelds sind.

Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann. Das Programm soll darüber hinaus zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und privater Initiativen im Kulturbereich beitragen.

Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen.

Gefördert werden:

  • bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen,
  • Beschaffung und Ausbau der digitalen Infrastruktur
  • Beschaffung und Ausbau der Veranstaltungstechnik
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
  • Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
  • Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs

Es können Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro beantragt werden. Die Anträge sind direkt bei den jeweiligen Landschaften und Landschaftsverbänden als Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen. Hier erfolgt auch die Antragsberatung. Informationen zum Antragsstichtag und Auswahlverfahren sind bei der jeweils zuständigen Landschaft/ beim jeweils zuständigen Landschaftsverband zu erfragen. Hier kommen Sie zur Übersicht der Landschaften und Landschaftsverbände

Dieselbe Maßnahme darf nicht zeitgleich in anderen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen und/oder der Träger der regionalen Kulturförderung beantragt oder durch diese gefördert werden. Eine Förderung durch andere Zuwendungsgeber ist möglich.

» zu den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten kleiner Kultureinrichtungen in Niedersachsen (PDF-Dokument), die am 10. August 2022 im Nds. MBl. Nr. 32/2022 veröffentlicht wurden

Ihre Ansprechpartnerin im MWK:
Silke Stöwe
Telefon: 0511 120-2553
E-Mail: silke.stoewe@mwk.niedersachsen.de

Downloads

Hier finden Sie die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur (Allgemeine Kulturförderrichtlinie) als Grundlage der gesamten Kulturförderung des MWK. Die spezifischen Richtlinien der einzelnen Förderprogramme sind den Seiten der jeweiligen Kultursparten zu entnehmen.

Schmuckbild; Szenenfoto aus dem Kinderstück „Rettet Rumpelstilzchen!“. Waldbühne Otternhagen/Wikimedia (CC BY-SA 4.0)   Bildrechte: Waldbühne Otternhagen/Wikimedia (CC BY-SA 4.0)
„Rettet Rumpelstilzchen!“ auf der Waldbühne Otternhagen, einer Freilichtbühne in einem Dorf bei Neustadt am Rübenberge.

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