Ausschreibung von Arbeitsstipendien für das Jahr 2025 im Bereich der Literatur
Das MWK vergibt jährlich in der Regel drei Arbeitsstipendien im Bereich der Literatur. Die Stipendien haben die Förderung von Autorinnen und Autoren, die noch am Anfang ihrer literarischen Karriere stehen, zum Ziel. Sie dienen der Realisierung schriftstellerischer Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache. Darüber hinaus besteht auf Wunsch die Möglichkeit, einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede (Martin-Kausche-Ateliers) zu verbringen.
- Arbeitsstipendien können Autorinnen und Autoren erhalten, die in ihrem Projekt einen Niedersachsenbezug bzw. die ihren Wohn- oder Arbeitsort in Niedersachsen haben.
- Das Stipendium kann nur für ein hervorragendes literarisches Projekt gewährt werden, dessen Texte noch unveröffentlicht sind.
- Bewerbungen für Projekte, die in einem vorangegangenen Jahr bereits abgelehnt wurden, können nur nach grundlegender Überarbeitung erneut berücksichtigt werden.
- Ein Arbeitsstipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Jahres 2025 regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts- oder Jahresstipendium) oder eine andere Förderung des Landes im Bereich der Literatur erhält.
- Die Antragstellerin/Der Antragsteller erklärt sich bereit, im Falle einer Förderung die Arbeitsergebnisse des geplanten Vorhabens auf einer aus Kulturfördermitteln des Landes finanzierten Veranstaltung im Rahmen des Stipendiums zu präsentieren. Ein Anspruch auf Mitwirkung in einer derartigen Veranstaltung besteht seitens der Antragstellerin/des Antragstellers nicht.
Die Höhe des Arbeitsstipendiums beträgt bis zu 5.000 Euro.
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 15.01.2025 online einzureichen.
Das Online-Antragsverfahren für Literaturstipendien ist hier abrufbar.
(Anmeldung über das BundID-Konto)
Beizufügen sind dem Antrag in digitaler Form:
- Lebenslauf ohne Foto
- Leseprobe von maximal 10 Manuskriptseiten
- Verzeichnis der Veröffentlichungen
Der Antrag ist im Online-Antragssystem erst dann eingereicht, wenn der Button „Antrag absenden“ betätigt wurde.
Ein Ausdruck des Online-Antrags ist mit Unterschrift unverzüglich postalisch einzureichen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
Referat 33, Leibnizufer 9, 30169 Hannover.
Unvollständige bzw. nicht fristgerecht hochgeladene Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die o.g. Anlagen werden in Papierform nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Abklärung mit dem Fachreferat angenommen. |
IV. Weitere Informationen
Die Förderentscheidung erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Förderempfehlungen erarbeitet die Niedersächsische Literaturkommission.
Falls Anträge bei mehreren fördernden Einrichtungen gestellt wurden, hat die Antragstellerin/der Antragsteller bzw. die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger das Ministerium hierüber zu informieren und auch unverzüglich von einer positiven Förderentscheidung einer anderen Einrichtung zu benachrichtigen. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.