"Das Werk des Orgelbauers Arp Schnitger bewahren und würdigen"
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„Das Werk des Orgelbauers Arp Schnitger bewahren und würdigen“
Förderprogramm des Landes Niedersachsen, Ministerium für Wissenschaft und Kultur, und der Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen (ALLviN) im Jahr 2019
1. Zuwendungszweck und -umfang
Zu den prägenden Bestandteilen der Kulturlandschaft Niedersachsens gehört die weltweit einzigartige Orgellandschaft, die hier überliefert ist. Sie verkörpert eine über 500jährige Orgelbaugeschichte und kann in ihrer kulturhistorischen und kulturellen Qualität und Aussagekraft als einzigartig angesehen werden. Einen Höhepunkt in der niedersächsischen Orgelbaukunst stellt das Wirken von Arp Schnitger (1648-1719) dar, der von seinen Werkstätten in Stade und Neuenfelde aus etwa 170 Orgeln meisterhaft erbaute bzw. umbaute. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur nimmt das Jubiläum des 300. Todesjahres von Arp Schnitger zum Anlass, die reichhaltige Orgelkultur Niedersachsens gezielt zu fördern und überregional sichtbar zu machen.
Neben einer landesweiten Kampagne zur niedersächsischen Orgelkultur sowie zentralen Informationsforen und -formaten sollen auch besondere orgelkulturelle Veranstaltungen in den Regionen durchgeführt werden. Dabei soll ausgehend von den Orgeln Arp Schnitgers, die im Mittelpunkt des Jubiläumsjahres stehen, die gesamte niedersächsische Orgellandschaft sichtbar und erlebbar gemacht werden. Hierfür stehen im Jahr 2019 Landesmittel in Höhe von 150.000 Euro für die Förderung von Veranstaltungen der Orgelkultur in den Regionen Niedersachsens im Rahmen der regionalen Kulturförderung zur Verfügung.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Veranstaltungen und Projekte, die geeignet sind, Orgelmusik und Orgelkultur in das öffentliche Bewusstsein zu bringen. Nicht gefördert werden können investive Maßnahmen wie Orgelsanierungen oder Orgelrestaurierungen und Personalkosten von festangestelltem Personal.
3. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Niedersachsen sein.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Mit der beantragten Maßnahme muss mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt werden:
- Beitrag zur Erschließung und Sichtbarmachung der Orgellandschaft Niedersachsens für neue Zielgruppen
- Vermittlung der musikalischen Qualität einer oder mehrerer Orgeln,
- Erhöhung der Angebotsvielfalt einer oder mehrerer Orgeln, - Beitrag zur Steigerung der touristischen Attraktivität der Orgellandschaft Niedersachsens, - Vermittlung orgelkultureller Inhalte für Kinder und Jugendliche.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Eine Zuwendung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung gewährt, Zuwendungen können bis zu 75 v. H. der Gesamtausgaben betragen.
6. Regelungen zum Verfahren
Zuständig für die Förderung der unten 1. und 2. genannten Veranstaltungen und Projekten sind die Träger der regionalen Kulturförderung des Landes Niedersachsen. Die Fördermittel sind ausschließlich für Projekte gemäß der Ziffern 2, 3 und 4 dieses Förderprogramms zu verwenden. Anträge auf Förderung sind spätestens bis zum 10.01.2019 an die Träger der Regionalen Kulturförderung zu richten (vgl. www.allvin.de).
Anträge auf Projektförderung sind unter Beifügung einer schriftlichen Projektbeschreibung mit Bezug auf die Projektziele sowie eines Kosten- und Finanzierungsplanes formlos schriftlich zu stellen. Die Projektförderungen sind entsprechend der auf den Internetseiten der zuständigen regionalen Träger veröffentlichten Förderkriterien zu beantragen.
Die Förderung der Vorhaben und Projekte erfolgt durch die Träger der regionalen Kulturförderung auf der Grundlage des Votums einer Fachjury, in der vertreten sind: Vorstand und Beirat von NOMINE e. V., ALLviN (Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen), Musikland Niedersachsen gGmbH, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Arp-Schnitger-Gesellschaft e. V.
7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Die Koordination der landesweiten Kampagne zur niedersächsischen Orgelkultur 2019 liegt bei der Musikland Niedersachsen gGmbH. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, an der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit dieses Gesamtprogramms teilzunehmen, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen, und die Landesförderung mit dem jeweils gültigen Logo (Wort-Bild-Marke) des Landes öffentlich kenntlich zu machen.
Hannover/Stade, im Dezember 2018
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Leibnizufer 9, 30169 Hannover Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen, c/o Landschaftsverband Stade, Johannisstraße 3, 21682 Stade
Ansprechpartner für die Projektförderung sind die Träger derregionalen Kulturförderung. Adressen und Kontaktdaten unter www.allvin.de.
Ansprechpartner für die Gesamtkampagne zum Arp Schnitger Jubiläumsjahr ist die Musikland Niedersachsen gGmbH, Leitung:Friederike Ankele , info@musikland-niedersachsen.de.
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.12.2018
Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat 33
Leibnizufer 9
30169 Hannover