Förderung niedersächsischer Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen
Menschen mit qualitativ hochwertiger, zeitgenössischer Kunst in Kontakt bringen
Das Land Niedersachsen möchte möglichst viele Menschen mit qualitativ hochwertiger, zeitgenössischer Kunst in Kontakt bringen. Deshalb unterstützt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) die Arbeit der zahlreichen Kunstvereine in den Städten, Landkreisen und Gemeinden. Das Land fördert dabei sowohl Ausstellungsorte in den städtischen Zentren als auch in den ländlichen Regionen Niedersachsens.
Projektförderung
Es werden Jahresprogramme gefördert, die aktuelle Kunst präsentieren (einschließlich ausstellungsdokumentierender Kataloge) und Formate der Kunstvermittlung jenseits der klassischen Führung beinhalten.
Begutachtet werden die Förderanträge durch die Fachkommission Kunstvereine des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Dazu fließen folgende Kriterien in die Auswahl ein:
- Aktueller Diskurs und Innovation
- künstlerische Qualität
- Präsentation von Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstlern und von niedersächsischen Künstlerinnen und Künstlern,
- Internationalität und überregionale Bedeutung des Ausstellungsprogramms
- Professionalität der Arbeit der Einrichtung
- Qualifizierte Vermittlung zeitgenössischer Kunst
- Erprobung neuer Vermittlungsformate
- Maßnahmen zur Teilnehmergewinnung
- Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
Mitglieder der Fachkommission "Kunstvereine" sind:
- Michael Arzt (HALLE 14 – Zentrum für zeitgenössische Kunst, Leipzig)
- Stefanie Böttcher (Kunsthalle Mainz)
- Theresa Roessler (Westfälischer Kunstverein, Münster)
- Dörte Ilsabe Dennemann (Kunsthalle Mannheim)
- Gerrit Gohlke (Brandenburgischer Kunstverein, Potsdam)
Antragstellung:
Anträge auf Landesmittel müssen bis spätestens 08.11.2024 online eingegangen sein. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen (RL Kunstvereine).
Der Antrag auf Förderung für Kunstvereine erfolgt ausschließlich über das neue NAVO-Online-Antragssystem. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.Zum Verfahren: Für die Antragstellung benötigen Sie in diesem Jahr erstmals ein Bund-ID-Konto. Eine Antragstellung über das Servicekonto Niedersachsen aus dem letzten Antragsjahr ist nicht mehr möglich.
Wichtiger Hinweis: Bitte achten Sie nach dem Download der Zusammenfassung des Antrags darauf, den Antrag anschließend über das System final abzusenden. Erst wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass der Antrag erfolgreich eingereicht wurde, gilt der Antrag als eingegangen.Kunstvermittlung für Kinder zur Ausstellung von Carlos Garaicoa im Kunstverein Braunschweig