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Brauchtum um die Rattenfängersage und Niederdeutsches Theater für nationale Liste des immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen

Ministerin Heinen-Kljajić: Traditionen spiegeln den kulturellen Reichtum des Landes wider


Argentinischer Tango, indonesische Batik und der traditionelle Geigenbau aus Cremona zählen bereits dazu: Bald könnten auch das „Brauchtum um die Rattenfängersage Hameln“ und das „Niederdeutsche Theater“ in die nationale Liste des immateriellen Kulturerbes Eingang finden. Die beiden Anträge wurden von der Stadt Hameln und dem Niederdeutschen Bühnenbund gestellt. Niedersachsen leitet sie an die Kultusministerkonferenz weiter.

„Beide Anträge zeichnet ein hohes bürgerschaftliches Engagement aus. Die Traditionen werden von den Bürgerinnen und Bürgern mit Leben erfüllt und spiegeln den kulturellen Reichtum unseres Landes wider. Sie laden ein, sich mit der Kultur und Geschichte zu beschäftigen und sind so eine Bereicherung für alle“, sagte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić.

Die Bundesrepublik Deutschland ist im letzten Jahr dem UNESCO-Übereinkommen zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes beigetreten. 2013 bestand erstmals die Möglichkeit, sich für das Immaterielle Kulturerbe zu bewerben. Gemeinschaften und Gruppen, die seit einigen Generationen gelebte Traditionen vertreten, konnten sich beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft Kultur bewerben. Jedes Bundesland kann zum 15. April zwei Landesvorschläge an die Kultusministerkonferenz weiterleiten. Länderübergreifende Anträge werden dirket an die Kultusministerkonferenz weitergeleitet. So werden voraussichtlich an die 100 Anträge zu bearbeiten sein.

Die drei länderübergreifenden Anträge „Shanty“, „Nachtwächter“ und „Der protestantische Choral“ wurden von Niedersachsen an die KMK weitergereicht. Der länderübergreifende Antrag zum Brauchtum der traditionellen Grünkohlmahlzeit wird von der Hansestadt Bremen betreut. Im Laufe des Jahres prüft ein unabhängiges Expertengremium bei der Deutschen UNESCO-Kommission alle von den Bundesländern eingereichten Anträge. Jene lebendigen Traditionen die den internationalen Regularien entsprechen, bilden das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Aus ihm werden die Anmeldungen Deutschlands für die internationalen Listen des immateriellen Erbes der UNESCO ausgewählt.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
14.04.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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