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Niedersächsisches Hochschulgesetz

Neue Chancen für beruflich Qualifizierte


HANNOVER. Der Landtag hat am 8. Juni 2010 der Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) zugestimmt. „Wer eine berufliche Ausbildung absolviert hat, darf künftig nach einer dreijährigen Berufspraxis fachbezogen studieren. Die Absolventen der geläufigsten bundes- und landesrechtlich geregelten Fortbildungen erhalten sogar die allgemeine Studienberechtigung“, sagte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Professor Dr. Johanna Wanka. „Mit der Novelle tragen wir den geänderten Verhältnissen Rechnung, die durch den demografischen Wandel und die Exzellenzinitiative auf die Hochschulen zukommen. Damit bereiten wir unsere Hochschulen optimal auf den verschärften nationalen und weltweiten Wettbewerb vor.“

Mit dem Gesetzentwurf wird der rechtliche Rahmen für das niedersächsische Konzept der „Offenen Hochschule“ geschaffen. Das NHG sieht schon jetzt Möglichkeiten des Studiums ohne Abitur vor. Diese werden mit der Novelle noch erweitert.

„Wir senken die formalen Zugangshürden für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber und halten gleichzeitig die Qualitätsstandards der Hochschulen aufrecht. Jeder Abschluss eröffnet einen neuen Anschluss und Sackgassen im Bildungswesen werden ausgeschlossen“, erklärte Ministerin Wanka.

Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen künftig besser kooperieren können. So können beispielsweise Kompetenzen, die im Berufsleben erworben wurden, bei Gleichwertigkeit auf ein Hochschulstudium angerechnet werden.

Die Möglichkeiten der Hochschulen zur Vergabe von Stipendien werden erheblich erweitert. Gegenwärtig sind die Stipendien auf Fälle besonderer Leistungen und herausgehobener Befähigungen sowie zur Förderung der Internationalisierung begrenzt. Der Gesetzentwurf öffnet dies, so dass die Hochschulen zukünftig auch z.B. für herausgehobenes ehrenamtliches Engagement oder aus sozialen Gründen Stipendien an Studierende vergeben können.

Bei den Studienbeiträgen wird eine weitere Verbesserung der Sozialverträglichkeit durch Einführung einer „Familienkomponente“ eingeführt: Studierende, die mindestens zwei Geschwister haben, erhalten das Studiendarlehen zukünftig zinsfrei. Dadurch wird die Situation kinderreicher Familien besonders berücksichtigt.

Bei den Entscheidungen über die Verwendung der Studienbeiträge wird die studentische Beteiligung allgemein eingeführt. Die Hochschulen können künftig in begrenztem Umfang Studienbeitragsstiftungen errichten. Hierdurch wird ein Anreiz für potenzielle Spender zur Erhöhung des Stiftungsvermögens gesetzt und zugleich ein „Nachhaltigkeitsfaktor“ eingeführt, da die eingezahlten Beiträge auch späteren Studierenden zugute kommen. Durch Einführung einer Obergrenze wird im Übrigen eine zeitnahe Verwendung der Studienbeiträge gesichert.

Mit der Exzellenzklausel erhalten die Hochschulen die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, um sich erfolgreich in der zweiten Phase der Exzellenzinitiative zu positionieren. So können diese Hochschulen in ihren Studiengangsstrukturen und bei Berufungsverfahren von den üblichen gesetzlichen Vorgaben abweichen und neue Organisationsformen erproben.

Um die niedersächsischen Hochschulen im Wettbewerb um exzellente Professorinnen und Professoren zu stärken, werden die Regelungen über das Berufungsverfahren ergänzt: Wenn die Eignung bestimmter Kandidatinnen oder Kandidaten aufgrund externer Begutachtung bereits bekannt ist, kann künftig von einer Ausschreibung einer Professur abgesehen werden. Dies ermöglicht eine erhebliche Beschleunigung von Berufungsverfahren. Bedeutsam wird dies insbesondere bei der Berufung von Leitern von Nachwuchsgruppen auf Professorenstellen und bei den drittfinanzierten „Programmprofessuren“.

Der Gesetzentwurf sieht noch eine Vielzahl weiterer Regelungen vor. So wird der Hochschule Vechta der Universitätsstatus verliehen. Wie bereits in anderen Ländern erfolgt, werden die Fachhochschulen in „Hochschulen“ umbenannt, ohne dass dies zu einer materiell-rechtlichen Änderung führt.

„Die niedersächsischen Hochschulen erhalten mit der Novelle des NHG den erforderlichen rechtlichen Rahmen, um den Anforderungen der Wissensgesellschaft künftig noch besser gerecht zu werden“, so Ministerin Wanka.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
08.06.2010
zuletzt aktualisiert am:
10.06.2010

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