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Kabinett bringt Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren auf den Weg

Die Studiengebühren werden zum Wintersemester 2014/2015 wie versprochen abgeschafft. Das hat die niedersächsische Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Mittwoch beschlossen. Damit leistet Niedersachsen einen wesentlichen Beitrag für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang. Die finanziellen Zugangshürden werden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen. Bis Mitte August können Hochschulen und Verbände nun zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Im Herbst soll das Gesetz in den Landtag eingebracht und noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Das Land wird den Hochschulen die wegfallenden Studiengebühren zu 100 Prozent ersetzen. Diese Mittel dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den niedersächsischen Hochschulen weiter zu verbessern. Das Land passt die Mittel dynamisch an die Zahl der Studierenden an.

Zeitgleich mit der Abschaffung der Studiengebühren verbessert die Landesregierung die Bedingungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen und nicht wie bisher schon nach vier Semestern. Dabei werden auch die Kindererziehung, die Pflege naher Angehöriger und hochschulpolitische Tätigkeiten berücksichtigt. Die Gebühren werden zudem deutlich gesenkt. Die Änderungen sollen die Studienerfolgsquote erhöhen helfen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle MWK

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601

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