Öffnung der Hochschulen stärken:
Wissenschaftsministerium fördert sechs Projekte
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur fördert sechs Projekte, mit denen die Öffnung der Hochschulen weiter vorangetrieben wird. Für berufsqualifizierte Menschen mit und ohne Abitur, Menschen mit besonderen familiären Verpflichtungen, Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchteten soll ein möglichst flexibler Zugang zu einer Hochschule geschaffen werden.
„Wissenschaftliche Weiterbildung, ob als berufsbegleitender Studiengang oder zertifiziertes Weiterbildungsmodul, ist nicht nur für die individuelle Bildungsbiografie von zentraler Bedeutung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung“, sagt Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić.
Niedersachsen stellt in der ersten Auswahlrunde insgesamt rund eine Million Euro für sechs Projekte im Bereich der Öffnung von Hochschulen für Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Hochschulen zur Verfügung. Die Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und zusätzlichen Landesmitteln. Die antragstellenden Einrichtungen steuern noch einmal Mittel in derselben Höhe bei.
Gefördert werden folgende Projekte: PLARnet der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Perspektiven in Sozialen Berufen (PerSo) der Volkshochschule REGION Lüneburg, die Entwicklung berufsbegleitender betriebswirtschaftlicher Zertifikatsmodule (ZERTflex) der Hochschule Osnabrück, das Netzwerk Hochschulbrücke Lüneburg des Vereins Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V., das Projekt Inklusiv von Anfang an der historisch-ökologischen Bildungsstätte Emsland in Papenburg, das Projekt Wegbereiter – Perspektiven trotz Studienabbruch der Technischen Universität Braunschweig. Projektbeschreibungen liegen dieser Pressemitteilung bei.
„Aus der ersten Auswahlrunde sind gleichermaßen Projekte von Einrichtungen der Erwachsenenbildung und von Hochschulen als förderungswürdig eingestuft worden. Dies zeigt, dass die Frage des lebenslangen Lernens in Niedersachsen übergreifend in den unterschiedlichen Bildungsbereichen aufgegriffen wird", so die Wissenschaftsministerin.
Für eine zweite Auswahlrunde in diesem Jahr können weitere Anträge bis zum 30. September 2016 eingereicht werden. Im Fokus sollen dann vor allem Projekte stehen, die sich mit Menschen beschäftigen, die ihre Bildungsabschlüsse im Ausland erworben haben. Damit können auch solche Projekte gefördert werden, die den Hochschulzugang für Geflüchtete erleichtern sowie Konzepte, die die Internationalisierung der Hochschulen fördern. Antragsberechtigt sind die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung und die Hochschulen. Die Projekte werden in einem Auswahlverfahren unter Beteiligung externer wissenschaftlicher Gutachter ausgewählt.
Um den Hochschulzugang für Berufstätige mit und ohne Abitur zu stärken, stellt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) bis zum Jahr 2020 insgesamt rund 13 Millionen Euro bereit. Es handelt sich dabei um Mittel des Europäischen Sozialfonds, die im Rahmen der neuen Förderrichtlinie „Öffnung von Hochschulen" vergeben werden. Weitere Mittel von bis zu zwei Millionen Euro steuert das Wissenschaftsministerium aus dem eigenen Haushalt bei.
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.08.2016
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